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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen von Dennis König Consulting, im Folgenden dKc genannt, für die Zusammenarbeit mit seinen Auftraggebern können Sie hier einsehen. In der Praxis werden in vielen Punkten oftmals auch individuelle Regelungen mit den Kunden getroffen.

§ 1 Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht

dKc verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.

§ 2 Pflichten

dKc arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen. dKc ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter in jeder möglichen Form zu vertreten.

§ 3 Auftragsdurchführung durch dKc bzw. Fremdfirmen

Bei Auftragsdurchführung ist dKc verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen.

dKc überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Maßnahmen und Dienstleistungen oder führt diese selbst durch. Es steht im Ermessen von dKc, für die Ausführung der Grundleistungen geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

Beratungsdienstleistungen werden ausschließlich von dKc abgewickelt.

Werden von dKc im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt oder gibt dKc selbst ein Angebot ab, wird jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet dKc die für die Angebotseinholung bzw. -abgabe aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt dKc gegenüber des Kunden keinerlei Haftung. dKc tritt lediglich als Mittler auf.

§ 4 Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dKc rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, so weit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.

Der Kunde verpflichtet sich, dKc nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Cover, Fotos, oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

§ 5 Honorare

dKc ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.

Kommt eine von dKc ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die dKc nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von dKc davon unberührt.

Der Beschaffung-, Organisations- und Überwachungsaufwand von dKc wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten bzw. bei Berechnung durch dKc an den Kunden auf Basis des Angebotes von dKc getragen.

Sollte nicht ausdrücklich im Angebot schriftlich etwas anderes vereinbart worden sein, gehen Nutzungs- und sonstige Rechte an den Projekt- und Arbeitsergebnissen nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume, etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

§ 6 Haftungsausschluss

dKc haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt dKc Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. dKc selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Terminvereinbarungen werden dKc mit größter Sorgfalt beachtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.

Nach der Freigabe der konvertierten Dateien durch den Kunden ist dKc von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.

So weit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von dKc.

§ 7 Fälligkeit der Zahlungen

Das Honorar von dKc inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

Rechnungen digitaler Güter sind sofort nach Übermittlung durch dKc an den Werbungtreibenden fällig.

Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen.

An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von dKc.